Auszug aus unseren Vermietbedingungen (AGB)
Sehr geehrter Kunde, Ihr Vertragspartner ist die Lutz Kühn & Oliver Rücker GbR „Exklusive Wohnmobilvermietung Braunschweig", die Ihnen auch das Fahrzeug aushändigt. Der nachfolgende Auszug aus unseren Vermietbedingungen enthalten oft erfragte Details in Kurzauszug. Bitte lesen Sie daher vor Vertragsabschluss die vollständigen Vermietbedingungen unter AGB's sorgfältig durch.
Allgemeine Vermietbedingungen Lutz Kühn & Oliver Rücker GbR
Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht
1.1...
1.2...
1.3...
1.4...
2. Mindestalter, berechtigte Fahrer
2.1 Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 25 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mindestens 3 Jahren in Besitz eines Führerscheins der Kl. III 8ausgestellt bis zum 31.12.1998) bzw. der Kl. C1, bzw. eines entsprechenden nationalen/ internationalen Führerscheins sein.
2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug des Vermieters ein Gesamtgewicht von mehr als 5 Tonnen hat und für das Führen dieses Fahrzeuges ein dementsprechender Führerschein erforderlich ist. Kann bei Anmietung ein entsprechender Führerschein im Original nicht vorgelegt werden, gilt das Reisemobil als nicht abgeholt. In diesem Fall gelten die entsprechenden Stornobedingungen (siehe 4.2)
2.3...
2.4...
3. Mietpreise und deren Berechnung, Mietdauer
3.1...
3.2 Die jeweiligen Mietpreise beinhalten: unbegrenzte Kilometer; dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechender Versicherungsschutz (s. u. Ziff.12); Mobilitätsgarantie der Fahrzeughersteller.
3.3...
3.4...
3.5...
3.6 Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter Dieseltreibstoff lt. aktueller Preisliste der nächstgelegenen Tankstelle zzgl. einer Abwicklungspauschale von 15,00€.
Treibstoff und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter.
4. Reservierung und Umbuchung
4.1...
4.2...
4.3...
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens bis 21 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekannt zu gebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein.
5.2 Die Kaution von € 500,00 muss spätestens bei Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei und in Bar hinterlegt werden.
5.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
5.4...
5.5...
6. Übergabe, Rücknahme
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten der Lutz Kühn & Oliver Rücker GbR „Exklusive Wohnmobilvermietung Braunschweig" teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
6.2...
6.3 Kostenfrei ist der Fahrzeugübergabetag dann, wenn die Übergabe von 17:00 Uhr-20:00 Uhr, Rücknahme jeweils vormittags von 8:00-10:00 Uhr, erfolgt. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. Weitere Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung. Abhol- als auch Rückgabetag sind mietfrei sofern die zuvor genannten Zeiten eingehalten werden.
6.4...
7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
- zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung;
für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nichtvorgesehenem Gelände.
7.2...
7.3 Das Fahrzeug ist ein absolutes Nichtraucherfahrzeug; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen. Mindestens sind jedoch 400,00€ an den Vermieter bei Nachweis der Zuwiderhandlung des Rauchverbots zu entrichten.
7.4...
8. Verhalten bei Unfällen
8.1...
8.2...
8.3...
9.
Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb der EU-Länder sind möglich. Fahrten in Länder außerhalb der EU bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete unter Berücksichtigung der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sind grundsätzlich verboten.
10. Mängel des Reisemobils
10.1...
10.2...
11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug
11.1...
11.2...
11.3...
11.4...
12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung
12.1 Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von € 150,00 sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von € 1.000,00 pro Schadensfall von der Haftung freistellen. Die jeweilige Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.
12.2 Die Haftungsfreistellung aus Ziff. 12.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
12.3...
12.4...
12.5...
12.6...
13. Haftung des Vermieters, Verjährung
13.1...
13.2...
13.3...
13.4 Es gelten die AGB s, die zum Mietbeginn in der Geschäftsstelle ausliegen und im Internet veröffentlicht sind.
14. Gerichtsstand
15. Salvatorische Klausel
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